Thema: Fanszene
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #12969  
Alt 11.10.2017, 14:26
Benutzerbild von Aix-la-Chapelle
Aix-la-Chapelle Aix-la-Chapelle ist offline
Foren-Urgestein
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 12.716
Abgegebene Danke: 4.085
Erhielt 9.764 Danke für 3.653 Beiträge
Zitat:
Zitat von Michi Müller Beitrag anzeigen
Du scheinst meinen Einwand nicht oder nur teilweise verstanden zu haben! Ich hatte ganz klar geschrieben, dass (falls zu 100% identifiziert) eine Strafenumlegung in Ordnung ist.

Mich stört nur die Verhältnismäßigkeit!

Ein Verein ist ja in gewisser Weise wie ein Unternehmen. Ein Fan ist wie ein Mitarbeiter. Wenn eine Firma sich z.B. nicht an eine Regel hält, dann werden oft Strafen von mehreren Millionen fällig. Weil es dem "Übeltäter" ja weh tun soll. Einer Firma schaden da 10.000 Euro nicht wirklich. Eine Privatperson bekommt aber keine Millionenstrafe - weil es nun mal utopisch ist!

Es kann doch nicht sein, dass beim Fussball ein Fan 200.000 Euro zahlen soll, aber wenn er das gleiche Sylvester auf dem vollen Marktplatz macht und von der Polizei erwischt wird, nur ein paar tausend.

Wir sind hier ja nicht bei wünsch Dir was!!!
Natürlich sind wir hier nicht bei wünsch Dir was. Es ist zunächst einmal völlig egal, wieviel ein Täter, der einen Schaden von 50.000 € verursacht hat, nun verdient oder nicht.

In beiden Fällen hat er für den verursachten Schaden aufzukommen, da gibt es nichts dran zu rütteln.

Wenn es überhaupt einen Unterschied gibt, dann liegt er nicht in dem Strafmaß, nämlich dem Aufkommen für den angerichteten Schaden, sondern in den Bedingungen des Aufkommens für den Schaden.

Eine Firma oder jemand der reich ist, vermag den Schaden in einer Summe begleichen können, jemand, der nicht viel hat, oder anders ausgedrückt, bei dem nicht viel zu holen ist, muss den Schaden dann halt in Kleinstbeträgen über einen langen Zeitraum hinaus abstottern.
__________________

Geändert von Aix-la-Chapelle (11.10.2017 um 14:29 Uhr)
Mit Zitat antworten