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Alt 06.03.2017, 23:45
Franz Wirtz Franz Wirtz ist offline
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Ausrufezeichen Wer für den Etat zuständig ist, ist selten „egal“ ...

Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
In unserem Fall ist egal, wer für den Etat zuständig ist.

Bis auf Steinborn sind doch alle im AR auch im Vorstand der Alemannia. Oder?

Der Verwaltungsrat hat es einfach: Er lässt sich zwecks Kontrolle berichten.
Er sollte 'mal dafür sorgen, dass Entscheidungen getroffen werden.
bezüglich der Kompetenz des Verwaltungsrates und der generellen Aufgabenverteilung innerhalb der Gremien möchte ich Deine Ausführungen dahingehend ergänzen, dass der Verwaltungsrat das entscheidende Gremium ist. Ich habe es schon mehrmals geschrieben, aber die Stadt hält auf diesem Wege gegebenenfalls „den Daumen d'rauf,“ – Angesichts unverschämter Forderungen angeblicher „Investoren“ eine durchaus notwendige Maßnahme.

Auch wenn Viele das gerne anders sehen möchten, aber meines Erachtens existiert keine ernsthaft interessierte Investorengruppe. Welcher Schatzsucher fordert, nachdem er eine angebliche „Goldader“ entdeckt hat, dass man erst einmal die Zufahrt ordentlich teert?

Es findet keinerlei alternative Suche seitens des Aufsichtsrates statt. Der einzig konkret zu benennende Kontakt ging von Michael Kölmel selbst aus. Trotz (s)eines völlig unzureichenden Angebots sahen sich die Verantwortlichen der Alemannia sofort veranlasst, auf Alternativangebote zu verzichten.

Anstatt auf eine „Erlösung von außerhalb“ zu hoffen, gilt es weiterhin, sich selbst aus dem Sumpf herauszuziehen. Leider wollen Viele das allzu lange schon nicht wahrhaben, beziehungsweise haben den Glauben daran generell verloren. Wohin eine derartig lang andauernde Orientierungslosigkeit führt, wird angesichts der Kündigung des Trainers jetzt abrupt spürbar und dieser bittere Erkenntnisgewinn wird sich weiter fortsetzen. Dass der Vorstand (s)eine angebliche Unwissenheit bezüglich des zukünftigen Etats als Hinhalte-Taktik gegenüber dem Trainer einsetzt(e), ist einerseits beschämend, bestätigt andererseits allerdings indirekt deren beschriebene Abhängigkeit hinsichtlich des Verwaltungsrates.

Es regelt sich quasi von alleine ...
Ich hatte es bereits am 13. Februar geschrieben, „es regelt sich quasi von alleine“, allerdings wird es höchste Zeit, endlich wieder das Steuer in die Hand zu nehmen, derart führungslos darf sich der Klub nicht länger treiben lassen.


Zitat:
Zitat von tjangoxxl Beitrag anzeigen
Wir geben zur Zeit gezwungenermaßen mehr aus, als gesund ist. Die Alternative ist nicht prickelnd in meinen Augen - siehe Interview Kilic von heute in der SuSo. Hier wollen fast alle, dass wir wieder nach oben kommen und ohne Kohle wird das nix. Du kannst gerne mal ne Alternative nennen, wie man zur Zeit solide wirtschaftet und trotzdem den entscheidenden Schritt nach vorne kommt
Zitat:
Zitat von Franz Wirtz Beitrag anzeigen
Der Trainer hat sich, nach meinem Eindruck, nicht für ein Investorenmodell ausgesprochen. Dass er sich einen gesicherten ausreichenden Sport-Etat wünscht, steht außer Frage. Anders als viele andere, formulierst Du das Ziel glücklicherweise weniger dramatisch: „Man möchte wieder nach oben kommen. Dazu ist zusätzliches Geld notwendig“. (...)

PS:
Erst spät im späten Frühjahr

http://www.aachener-zeitung.de/sport...chst-1.1573108

Auszug: Aachens Trainer wirkt dabei zunehmend unzufrieden. (...) Gespräche mit Spielern kann der Kaderplaner nicht führen, weil der finanzielle Rahmen erst spät im späten Frühjahr feststehen wird, (...). Und auch die eigenen Gespräche für eine Vertragsverlängerung ziehen sich seit Monaten hin, weil der Vorstand nicht absehen kann, mit welchem Etat es weitergeht.


PPS:
Auszug aus der Satzung:

§ 12 Aufgaben des Präsidiums
12.1 Dem Präsidium obliegen alle Vereinsaufgaben, deren Erledigung laut Satzung nicht anderen Vereinsorganen vorbehalten ist. Es hat in eigener Verantwortung den Verein zu leiten, wie es dessen Wohl und die Förderung seiner Mitglieder und des Sports erfordern.

12.3 Das Präsidium hat rechtzeitig vor Beginn eines jeweiligen Geschäftsjahres einen Wirtschaftsplan bestehend aus dem Investitions-, dem Finanz- und dem Erfolgsplan sowie der Stellenübersicht zu erstellen und dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorzulegen.

12.4 Das Präsidium hat den nach den für Vereine geltenden gesetzlichen Vorgaben aufzustellenden Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen und diese geprüften Unterlagen sowie den Bericht des Wirtschaftsprüfers spätestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen.

12.5 Das Präsidium berichtet dem Verwaltungsrat mindestens halbjährlich über die wirtschaftliche Lage des Vereins.

§ 14 Verwaltungsrat
14.1 Der Verwaltungsrat besteht aus 9 Mitgliedern, deren Mehrheit aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit hinreichende Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten haben. Seine Zusammensetzung ergibt sich aus § 15.10.

14.4 Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter dürfen an den Sitzungen des Präsidiums teilnehmen.

14.6 Der Verwaltungsrat kontrolliert die Wahrnehmung der Vereinsaufgaben durch das Präsidium. Er kann hierzu alle ihm sachdienlich erscheinenden Maßnahmen ergreifen, vom Präsidium Auskunft über einzelne Vorgänge, Bericht über die finanzielle Lage des Vereins verlangen und Bücher, sowie Schriften des Vereins prüfen oder prüfen lassen.

14.8 Einem Mitglied des Verwaltungsrates bzw. seinem Vertreter, das bzw. der hierfür für die Dauer seiner Amtsperiode zu bestimmen ist, ist zu ermöglichen, als Gast an den Sitzungen des Aufsichtsrates der Alemannia Aachen GmbH teilzunehmen.

14.10 Der Verwaltungsrat hat außer den sonstigen in der Satzung genannten, die folgenden Aufgaben:

14.10.1 Er berät das Präsidium in allen wichtigen wirtschaftlichen Angelegenheiten,14.10.2 ihm obliegt die Genehmigung des jährlichen Wirtschaftsplanes; Überschreitungen auf der Ausgabenseite bedürfen seiner vorherigen Zustimmung,

14.11 Der Verwaltungsrat hat das Recht, in begründeten Fällen auch ohne vorherige Anhörung der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 75% der Stimmen aller Verwaltungsratsmitglieder, das Präsidium oder einzelne seiner Mitglieder zu entlassen.

14.12 Folgende Rechtsgeschäfte des Präsidiums bedürfen im Innenverhältnis der vorherigen Zustimmung des Verwaltungsrates:

14.12.4 Beschlüsse, welche die Satzung der Alemannia Aachen GmbH ändern,

14.13 Der Abschluss von Spieler-, Trainer- und sonstigen Anstellungsverträgen bedarf nicht der Zustimmung des Verwaltungsrates, sofern die dafür aufzuwendenden Mittel im Wirtschaftsplan vorgesehen sind. (...)
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„Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“
Joachim Ringelnatz
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