Zitat:
Zitat von tivolino
Die Statuten ermöglichen eine sehr schnelle Übertragung, auch während der schon laufenden Saison. Allerdings müsste die neue GmbH alle Bedingungen des üblichen Zulassungsverfahrens erfüllen, und es muss auch ein entsprechender Ausgliederungsbeschluss des "zuständigen Vereinsorgans" vorgelegt werden. Das wäre nach meiner Einschätzung die Mitgliederversammlung.
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Man könnte die Zustimmung der Mitgliederversammlung als gegeben ansehen. Da haben wir doch schon vor Jahren zugestimmt.
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