Nach dem Urteil kann man keinem mehr raten, bei der Alemannia Aachen GmbH das Amt des Geschäftsführers anzunehmen. In einer GmbH, die sich permanent an der Kante zur Insolvenz bewegt, ist der Geschäftsführer doch die arme Sau, an der später alles hängenbleibt, weil es keinerlei schriftliche Aufzeichnungen über irgendwelche Anweisungen derjenigen, die wirklich das Sagen hatten, gab.
Formal ist ein GmbH-Geschäftsführer weisungsabhängig, allerdings bedarf eine solche immer eines Aufsichtsratsbeschlusses. Dass in der Praxis der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder auch andere starke Leute dem GF sagen, was zu machen ist, geht dabei völlig unter.