was ich mich frage: wenn hier forderungen durch betrügerisches handel veranlasst worden sind, erlöschen diese forderungen überhaupt im wege der insolvenz?
bei der verbraucherinso geht das nicht.
geht hier der insolvente in die insolvenz, nachdem er eine bank überfallen hat, kann die forderung der überfallenen bank gegen den insolventen bankräuber auf rüclzahlung nicht im wege der restschuldbefreiung zugunsten des insolvenzschuldners gelöscht werden.
soweit das beispiel aus der verbr. inso.
bei uns ist die stadt durch die unrichtige vollständigkeitserklärung betrügerisch getäuscht worden.... machts klick?
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