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Alt 27.11.2012, 00:10
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Zitat:
Zitat von AxelG Beitrag anzeigen
Ich kann Dich beruhigen, der Verein hat damals das gesamte Eigenkapital in Form von Sacheinlagen (Spielerverträge und Werte) eingezahlt, also keinen Kredit aufgenommen oder nur eine Teilzahlung (die eine Pflicht zur vollständigen Einzahlung im Bedarfsfall beinhaltet) geleistet. Das Eigenkapital ist aufgebraucht bzw. Negativ und eine Weiterführung der GmbH wäre nur möglich wenn die Gesellschafter sich zum Nachschuß in benötigter Höhe verpflichten oder es eine positive Fortführungsprognise geben würde. Beides ist nicht möglich also wird die GmbH abgwickelt bzw durch Insolvenz vernichtet, wäre noch EK da oder müsste noch eingezahlt werden würde das natürlich mit verbrannt.

Also hier kein Problem für den Verein, nur ein paar Gesellschafter Darlehn gehen still und heimlich mit über die Wupper...
Danke für diesen nützlichen Beitrag.


Bleibt aber (für mich) noch die Frage offen, ob oder wie der Verein in der
aktuellen Situation der GmbH als Kreditgeber gegenüber auftreten kann
und darf.

Ich vermute mal, letztich geht es da nur um ein subjektiv besseres
Gefühl.

Ich persönlich würde mein Geld oder eine geldwerte Leistung lieber dem
Verein zukommen lassen, auch wenn es letztlich auf das selbe hinauskommt.

Vieleicht macht es auch einen Unterschied wie man Spendenaktionen
"verkaufen" kann. ("Das Geld bekommt der Verein")

Vor allem müßte man gesammelte Spenden für den Verein nicht für die
GmbH bereit stellen solange noch anderes Geld da ist .....

Macht Sinn ... oder ?
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