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Alt 27.03.2013, 12:06
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AndreAC AndreAC ist offline
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Zitat von greeny Beitrag anzeigen
Wie jetzt, der Wahlausschuss soll Position beziehen? Zum Rechtsgutachten? Zum Nicht-Einberufen der JHV? Ich glaube, das fällt nicht in den Aufgabenbereich des Wahlausschusses. Habe es aber vorsichtshalber mal nachgeschaut. Die Satzung sagt dazu:

15.6 Der Wahlausschuss sammelt und prüft satzungsgemäße Kandidatenvorschläge für die Wahl zu einem Vereinsorgan nach § 9.1.2 bis 9.1.5 und zum Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH. Er nominiert daraus in Form einer Wahlliste die Kandidaten.

Die sind für Kandidatenvorschläge zuständig. Von Position beziehen steht da nichts.

Ich habe in den letzten Tagen häufig das Gefühl, dass nicht die Insolvenz und die "Fan"problematik unser Hauptproblem sind, sondern das Fehlen von klaren Feindbildern seit dem Rückzug von Kramer (und ggf. Heyen). Daher ist die IG für Quarzhandschuhe & szenekundige Beamte, die Fanbeauftragten für die mögliche Ausgrenzung des Volleyballs und der Wahlausschuss für die noch nicht einberufene MHV verantwortlich. Ich finde es nur bedenklich, dass noch nicht die Verantwortung des Frittenbudenpersonals für unsere Eigentorserie erkannt wurde.
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I LOV IT (27.03.2013), mise (27.03.2013)