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Alt 23.03.2017, 12:06
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von KILO Beitrag anzeigen
Naja ich bewerte niemanden, den ich nicht persönlich kenne.
Aber: Wenn ich als GF Insolvenz beantrage, den Verein im Sommer verlassen will und es eine PK gibt bezüglich der Insolvenz,
dann sollte ich als GF schon noch da sitzen und sagen was Sache ist.
Und dieses Verhalten kann ich eben nicht verstehen. Das ist nicht ok, das ist feige!
Wo ist der Typ? Hat er sich selbst Resturlaub genehmigt oder sich einen Gelben geholt? Am Dienstag hieß es, er sei freigestellt oder entlassen worden, was offenbar nicht stimmt. Und angeblich hat er sein Büro ja komplett geräumt.

Im Internet (bei haufe.de) steht über die GF-Pflichten:

Nachdem der Insolvenzantrag gestellt ist, muss der Geschäftsführer allen Verfahrensbeteiligten Rede und Antwort stehen, er hat weitreichende Auskunfts- und Mitwirkungspflichten. Im Interesse der Gläubigergemeinschaft müssen Geschäftsführer sogar Tatsachen offenbaren, die eine Forderung gegen sie selbst begründen. Vom Geschäftsführer darf jedoch nicht verlangt werden, dass er seine persönlichen finanziellen Verhältnisse offenlegt, etwa um prüfen zu können, ob eine Forderung ihm gegenüber werthaltig ist.
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