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Alt 27.05.2008, 20:07
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Mitgliederquote und Gremienquote

Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
Falsch und richtig. Der VR benennt 6 Kandidaten aus allen eingegangenen und seinen eigenen Kandidaten und stellt diese 6 für 6 Plätze auf einer Liste zur Wahl. In der Regel ist dann, wer benannt ist, gewählt, da es nur so viele Kandidaten wie Plätze gibt, es sei denn, er/sie bekommt weniger als die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Negativwahlmöglichkeit bleibt also bestehen.

In einem zweiten Wahlgang werden alle nicht im ersten Wahlgang erschienenen Vorschläge aus der Mitgliedschaft auf einer zweiten Liste zur Wahl der restlichen beiden zu wählenden Mitglieder vorgelegt mit der Empfehlung, welche der dort zu findenden 2,3,4,9... Namen der VR zur Wahl vorschlägt.

Siehe vorherige Antwort, die Mitglieder können der Empfehlung folgen oder es lassen. In jedem Fall sind dann Vertreter aus der Gruppe der aus der Mitgliedschaft vorgeschlagenen Kandidaten gewählt, wenn sie eine entsprechende Mehrheit erhalten.

Gute Frage, es war nicht unser Wunsch, wurde aber mit Mehrarbeit begründet. Es ist insofern "kostenneutral", als die AR-Mitglieder ehrenamtlich arbeiten.
Jetzt sind 8 zu wählen, siehe oben.

Ich denke ja, denn andere Unternehmen haben noch größere AR, es ist eine Frage der internen Arbeitsaufteilung und Spezialisierung.

Ich zitiere aus dem Entwurf:

" Wahlen zu den Organen des Vereins und zum Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH finden einzeln statt, die Wahl mit Hilfe einer Einzelwahlliste ist zulässig, wenn 66% der anwesenden Mitglieder dies wünschen.Mit einem Stimmenanteil von 25% kann die Mitgliederversammlung beschließen, dass die Wahlen geheim stattfinden."

Das ist nunmehr gegenüber der alten Satzung eindeutig geregelt. Wahlliste ist nicht Block, sondern Liste zum Ankreuzen der einzelnen Namen.

Nein, umgekehrt. Auf Antrag per Liste.

Logo!

Die Unentschlossenen können sich daran orientieren, da der VR sich an den Qualifizierungskriterien orientieren wird, also nicht nach "Nasenfaktor".

Es sei denn, die vorschlagenden Mitglieder geben während er Versammlung (das ist ihr gutes Recht) eine andere Empfehlung. Dann müssen alle wieder selber denken.
Hallo nochmal,

Natürlich ist die Satzungsänderung auch mit diesen Ergänzungen und Kompromissen ein erheblicher Fortschritt gegenüber dem Ist-Zustand.

Trotzdem gefallen mir 2 Dinge nicht:

-die Quotenregelung
-der zu große Aufsichtsrat

Quotenregelungen führen ja allgemein dazu, dass zwar die Quoten erfüllt, aber nicht unbedingt insgesamt die besten Bewerber gewählt werden.
Hier gibt es ja in Zukunft die Mitgliederquote und die Gremienquote.

Wenn sich der AR der GmbH als Aufsichts- und nicht Arbeitsgremium
(" Kompetenzausschuss") versteht, ist die Vergrößerung von 9 auf 11 auch nicht mit Arbeitsumfang zu begründen. Dann müsste man ja auch die Arbeitsfelder benennen, die zu besetzen sind.
Es liegt einfach, so wie man die Herren aus den letzten Wahlen kennt, der Verdacht nah, dass man einfach nur den Status Quo beim Anteil der Gremienvertreter erhalten will, d. h. es sollen soviele der bisherigen Mandatsträger wie möglich weiter in den Gremien bleiben.

Wie immer hängt es aber jetzt davon ab, was daraus gemacht wird und davon, welche Personen bei der nächsten Gelegenheit bei der Mitgliederquote und der Gremienquote vorgeschlagen werden.

Aber es dauert ja noch, bis es soweit ist.
Man wird ja bis 2010 sicher nichts ändern wollen.
Oder wird doch der AR auf 9 aufgefüllt?
Logisch wäre es ja.
Es ist nämlich ein klarer Widerspruch, den AR in Zukunft auf 11 Personen vergrössern zu wollen und jetzt aber es bis 2010 bei nur 8 zu belassen. Dann müssten auch 9 ausreichen.
Aber man dreht es ja immer so, wie es passt.

Grüße
rolf
__________________
"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius

Geändert von a.tetzlaff (28.05.2008 um 09:52 Uhr)
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