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Alt 27.05.2008, 19:02
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Wolfgang Wolfgang ist offline
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Zitat von Tante Käthe Beitrag anzeigen
Ich lese gerade die vorgeschlagene Satzungsänderung durch. Da fällt mir der Passus auf:

- § 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder - (4) Mitglieder erhalten nach Erreichen des 16. Lebensjahres das aktive, mit erreichen des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht.

Ist das nicht umgekehrt ... ?? Mit 16 passiv - mit 18 aktiv ... !!??
aktiv heißt "kann wählen"
passiv heißt "kann gewählt werden"
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Leute, die zu nichts fähig sind, sind zu allem fähig.
(John Steinbeck, USA - Nobelpreisträger für Literatur 1962)
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