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Alt 27.05.2008, 11:11
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Aix&Hopp Aix&Hopp ist offline
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Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen

* Der Ältestenrat benennt zur Wahl des Verwaltungsrates aus seinen eigenen Vorschlägen und aus der Gesamtheit der satzungsgemäß eingegangenen Kandidatenvorschläge durch die Mitglieder 6 Kandidaten zur Wahl des Verwaltungsrates durch die Mitgliederversammlung. Er schlägt der Mitgliederversammlung weiterhin 2 aus den Abteilungen benannte Kandidaten zur Wahl vor. Der Ältestenrat spricht außerdem der Mitgliederversammlung aus der Gesamtheit der satzungsgemäß eingegangenen Kandidatenvorschläge seine Empfehlung zur Wahl von 3 weiteren Kandidaten aus.

Hi Klöös,

der erzielte Kompromiss lehnt sich ja an eine Quotenregelung an.

Was geschieht denn, wenn
1) aus den Abteilungen weniger als 2 und
2) weniger als 3 weitere Kandidaten überhaupt vorgeschlagen sind oder die formalen Kriterien erfüllen?

Wird dann unabhängig von der Quote vorgeschlagen?

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Gruß
Aix&Hopp
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein)
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