Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch
* Der Ältestenrat benennt zur Wahl des Verwaltungsrates aus seinen eigenen Vorschlägen und aus der Gesamtheit der satzungsgemäß eingegangenen Kandidatenvorschläge durch die Mitglieder 6 Kandidaten zur Wahl des Verwaltungsrates durch die Mitgliederversammlung. Er schlägt der Mitgliederversammlung weiterhin 2 aus den Abteilungen benannte Kandidaten zur Wahl vor. Der Ältestenrat spricht außerdem der Mitgliederversammlung aus der Gesamtheit der satzungsgemäß eingegangenen Kandidatenvorschläge seine Empfehlung zur Wahl von 3 weiteren Kandidaten aus.
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Hi Klöös,
der erzielte Kompromiss lehnt sich ja an eine Quotenregelung an.
Was geschieht denn, wenn
1) aus den Abteilungen weniger als 2 und
2) weniger als 3 weitere Kandidaten überhaupt vorgeschlagen sind oder die formalen Kriterien erfüllen?
Wird dann unabhängig von der Quote vorgeschlagen?
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Gruß
Aix&Hopp