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Alt 16.12.2017, 15:22
Kai Kai ist offline
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Zitat von rocker Beitrag anzeigen
Sicher dass es bei 60.000 € bleibt? Zumindest die Investorensuche für die Profiabteilung ist keine Aufagbe des e. V. sondern der GmbH. Bewußt wurde doch zur Trennung der Bereiche die GmbH gegründet und ausgegliedert. Mit Belastungen aus der GmbH soll doch der e. V. nicht betroffen sein. Da die GmbH in Insolvenz ist hat man offensichtlich die Gelder aus dem e.V. verbotener weise abgezweigt. Dies sind für mich keine Ausgaben entsprechend dem Vereinszweck der Satzung. Wenn das Finanzamt dies auch so sieht, dann wird die Gemeinnützigkeit aberkannt. Dies führt zu Steuernachzahlungen des e. V., die die Existenz des e.V. bedrohen könnten.
Interesieren würde mich auch, was der Insolvenzverwalter zu dem Vorgehen sagt.

Ich frage mich ob Herr Niering von diesem Vorgehen überhaupt weiß??? Als Inso-Verwalter ist er ja (zumindest im Moment) für die GmbH mitverantwortlich...

Hoffe natürlich auf gar keinen Fall dass der e.V. durch dieses Vergehen in Existenznöte geraten wird, vielleicht wird doch alles gut...
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