Einzelnen Beitrag anzeigen
  #55  
Alt 08.06.2018, 11:51
tivolino tivolino ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 5.475
Abgegebene Danke: 5.149
Erhielt 10.259 Danke für 3.006 Beiträge
Zitat:
Zitat von twickenham Beitrag anzeigen
diese neue gmbh ist doch gar nicht in der satzung vorgesehen. auf welcher grundlage soll man da wählen?

ich finde auch dass eine kooptierung keine gute lösung ist. mir fallen aber mindetsens zwei wege ein das rechtssicherer zu klären. ohne eine wahl in diesem jahr.
Nun ja, wenn man den gesamten Spielbetrieb in eine neue GmbH auslagern kann, die in der Satzung gar nicht existent ist, dann müsste man eigentlich doch wohl auch Aufsichtsräte wählen können, oder? Und auf welcher Grundlage sind denn dann Fröhlich, Delheid und Gronen bereits in den neuen AR eingezogen?

Ich vermute mal, auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages, den man leider nicht ohne weiteres einsehen kann.
Und was ist beispielsweise mit der für die alte GmbH in die Satzung aufgenommene Vorschrift, dass Anteilsverkäufe nur mit 75-prozentigem Mitgliedervotum möglich sind. Gilt das für die neue GmbH jetzt vorerst nicht mehr?

Eine saubere Lösung wäre gewesen, die nötigen Satzungsänderungen am 12.6. beschließen zu lassen und gleich anschließend auch die Aufsichtsräte zu wählen. Wenn du weitere saubere Lösungen hast - gern her damit.
__________________

Mit Zitat antworten