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Alt 22.07.2017, 16:13
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AndreAC AndreAC ist offline
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Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Und es unterscheidet sich in nichts von meinem Handwerkerbeispiel.
Das Handwerkerbeispiel hinkt nicht nur, es missachtet einige sehr wichtige Aspekte:

1. Dein Beispiel ist eine einmalige Leistung, die nicht erbracht wurde. Wir sprechen aber über eine Teilleistung (ein Spiel) eines Gesamtpaketes. Da kann man eine Minderung des Gesamtpreises fordern, aber hier eine Begründung für eine vollständige und fristlose Kündigung abzuleiten halte ich (wohlgemerkt als Laie) für gewagt.

2. In deinem Beispiel wurde keine Leistung erbracht. Im Alemannia-Fall wurde aber in der Presseerklärung dem Hauptsponsor Check2Win sowie e.GO explizit für diesen Verzicht gedankt. Die entsprechende Mitteilung fand bundesweit Beachtung, wenn man etwas googelt wird der Dank an die Sponsoren in vielen verschiedenen Medien zitiert. Hier könnte man sogar abwägen, ob die Aktion nicht sogar einen größeren Werbeeffekt hatte, als es die gewohnte Trikotwerbung gehabt hätte. Zumindest ob eine Minderung hier über ein ganzes Spiel möglich wäre, würde ich hinterfragen.

Davon abgesehen: Die Alemannia hat einen Monat vor dem Spiel öffentlich auf die Aktion hingewiesen. In der geposteten Argumentation sehe ich nicht, dass im Vorfeld des Spiels eine Lösung angestrebt wurde. Außerdem mag man der damaligen Alemannia-Führung sicher einiges nachsagen, die Herren im Aufsichtsrat waren jedoch alle gestandene und angesehene Geschäftsleute in der Region - es fällt mir schwer, hier zu glauben, dass sie eine Ankündigung der Aktion mit Verweis auf den Sponsor zugelassen hätten, wenn die Hintergründe nicht geklärt gewesen wären.

Die Herren finde ich persönlich glaubwürdiger als eine Firma, deren Pressemitteilungen und Webseite auf mich nicht professionell wirken (gerade bei dieser Mitteilung, so sie denn echt ist, hätte ich mich doch von Profis beraten lassen), die ihr Geld mit Einspartricks bei Mitarbeitern verdient, die ich als bedenklich empfinde, und die noch nicht mal ihre Video-Software bezahlt, um die Wasserzeichen zu entfernen, bevor das Material auf YouTube geladen wird.

Würde ich in deinem Beispiel bleiben wollen, sprechen wir also um eine wiederkehrende handwerkliche Leistung, sagen wir ein Gärtner. Der Gärtner erscheint regelmäßig und erbringt die Leistung. Mit einem Monat Vorlauf kündigt er nun an, an der Demo teilzunehmen und stellt mir einen (aus seiner Sicht gleichwertigen Ersatz). Mit dem Ersatz mag ich nun unzufrieden sein und eine Minderung fordern, insbesondere wenn der Ersatz nicht mit mir abgesprochen war, das war es aber erstmal.

Und ja, es gab sicher viele Faktoren, die zur Insolvenz der Alemannia beigetragen haben. Die öffentlichkeitswirksame Kündigung des Hauptsponsors eines Vertrags über noch ausstehende 150.000 EUR(?), die in der Situation enorm viel Geld waren, war aber alles andere als hilfreich und mögen eben der entscheidende Stoß gewesen sein, wenn die Ersatzleistung von DocMorris vielleicht schon zu spät erfolgte.

Nachtrag: Und wie Niering, obwohl ja kein Vertrag mehr besteht, einen Vertragsbruch begehen konnte, leuchtet mir auch nicht wirklich ein?!

Geändert von AndreAC (22.07.2017 um 16:17 Uhr)
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Aix-la-Chapelle (22.07.2017)