Zitat:
Zitat von svenc
und da ist ja sogar wirklich noch fraglich, ob das vor ein Arbeitsgericht geht
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Das wird nur dann vor ein Arbeitsgericht gehen, wenn die Alemannia ihren vertraglichen Verpflichtungen, die im wesentlichen in der Gehaltszahlung liegen, nicht nachkommt und Herr Weigelt dann klagt.
BW hat wie alle Profis einen zeitlich befristeten Vertrag, und er ist von der Alemannia zu erfüllen, wenn nicht Gründe vorliegen, die für eine außerordentliche Kündigung ausreichen. Dann hätte man ihn allerdings sofort freistellen müssen, was man nicht getan hat.
Folglich ist sein Gehalt weiterhin zu zahlen, und zwar entweder bis zum Vertragsende, oder bis zu einer gütlichen Einigung, falls er einen anderen Arbeitgeber findet.