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Alt 18.02.2013, 10:25
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AndreAC AndreAC ist offline
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Zitat von Klenkes Beitrag anzeigen
Wenn auf den beiden Briefen geantwortet wird sollte man sich glücklich schätzen. Das man "Entschädigung" bekommt sollte man besser nicht einkalkulieren.
Es ist natürlich spannend, ob darauf geantwortet wird, und wie die Antwort aussieht. Einen Versuch ist es aber auf jeden Fall wert, zumindest um auf die Problematik aufmerksam zu machen.

Wäre die Absage aufgrund höherer Gewalt zustande gekommen (z.B. plötzlicher Schneesturm), könnte man natürlich niemandem einen Vorwurf machen. Nur ist es hier ja so, dass man bei der ersten Absage die Rasenheizung nicht einschalten wollte, und dass bei der zweiten Absage die Rasenheizung ja angeblich über Nacht ausgefallen ist. Auch wenn letzteres wirklich ein blöder Zufall durch einen technischen Defekt gewesen sein könnte, hätte man durch rechtzeitige Anreise des Schiedsrichters (bzw. eines entscheidungsberechtigten Offiziellen) die Absage ja bereits in den frühen Morgenstunden publik machen können.

Alles in allem wirklich sehr unglücklich - und es wäre schön, wenn sich sowas nicht wiederholt.
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