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Alt 08.12.2016, 08:01
tivolino tivolino ist offline
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Zitat:
Zitat von Kohlscheiderjung Beitrag anzeigen
Heißt das also wir würden im Falle einer Insolvenz in die Mittelrheinliga absteigen oder würden wir den Platz der 2.Mannschaft einnehmen, also Landesliga bzw. Bald eher Bezirksliga? Könnte mir dies bitte jemand erläutern?

Darüber hinaus stellt sich mir die Frage , könnte man theoretisch nicht in der RL verbleiben? Offenbach war doch innerhalb von 19 Monaten 2 mal insolvent sogar , das Verfahren ging durch und OFC verblieb in der RL.

Uerdingen war doch bereits auch x-mal Insolvent und verblieb immer in der 4. Bzw. 5. Liga
Habe jetzt nicht genau recherchiert, aber nach meiner Erinnerung ist zumindest die zweite Offenbacher Insolvenz zwar beantragt worden. Aber das Verfahren - und das ist in diesem Zusammenhang wohl entscheidend - wurde nicht eröffnet. Vielmehr konnte man den Antrag auf Eröffnung noch vor der tatsächlichen Eröffnung wieder zurückziehen, weil man über eine Rettungsaktion eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erzielt hatte.
Wird das Verfahren allerdings formell eröffnet, steigt man laut Statuten automatisch ab - eine Regelung, die Mönning übrigens für rechtswidrig hält und die er in unserem Drittliga-Jahr kippen wollte. Leider sind wir in dem Jahr auch sportlich abgestiegen, so dass sich das erledigt hat. Deshalb sagt Mönning heute, er habe damals vielleicht mehr tun müssen, um die Mannschaft sportlich wettbewerbsfähig zu halten. Bei Klassenerhalt wäre uns der RL-Zwangsabstieg wg. Inso dann womöglich erspart geblieben. Zu spät, schade...

Ansonsten gilt wohl: Wird Insolvenz beantragt und das Verfahren eröffnet, steigen wir in der Mittelrhein-Liga ab. In Ahlen hat man gesehen, dass so ein Verfahren locker auch mal fünf Jahre dauern und man zwischenzeitlich munter ab- und aufsteigen kann. Wird Insolvenz beantragt und die Verfahrenseröffnung vom Gericht mangels Masse abgelehnt, ist Schicht im Schacht: Die GmbH würde liquidiert; die Mannschaft komplett aus dem Spielbetrieb genommen. Der Verein müsste theoretisch ganz unter in der Kreisliga D neu angefangen. Soweit ich weiß, gibt es aber ein ganz kleines Schlupfloch: Wenn der Kreisverband und die anderen Vereine zustimmen, könnte man eventuell wohl auch in einer etwas höheren Kreisliga neu starten.
Eben deshalb ist es aber wichtig, dass die 2. Mannschaft erhalten bleibt, deren Spielrecht angeblich nach wie vor beim TSV liegt. Geht die GmbH-Mannschaft platt, könnte die Zwote trotzdem als Vereinsmannschaft in ihrer jetzigen Liga bleiben.
Und noch was: Wenn das Insolvenzverfahren als Planinsolvenz eröffnet wird, es aber im Laufe des Verfahrens zu keiner Einigung mit den Gläubigern kommt, bedeutet das wie bei "mangels Masse" ebenfalls das endgültige Aus. Das wäre uns passiert, wenn die Gläubiger Mönnings Plan die Zustimmung verweigert hätte. Das können sie tun, wenn die angebotene Ausschüttung so minimal geworden wäre, dass es für die Gläubiger besser gewesen wäre, die letzte Ballpumpe und den letzten Bürostuhl meistbietend bei Ebay zu verticken.
Unter anderem aus all diesen Gründen sollte man sich auch gut überlegen, ob man sich von einem Investor abhängig machen will. Denn was passiert, wenn der sportliche Erfolg ausbleibt und der Investor nach drei, vier Jahren feststellt, dass seine Kohle in einem Fass ohne Boden versickert? Richtig: Er wird die Notbremse ziehen und den GmbH-Laden plattmachen. Dafür braucht er vermutlich gar keine 80 Prozent. Auch mit 49 Prozent kann er den Geldhahn zudrehen und eventuell auch Gesellschafterdarlehen zurückfordern. Und dann sind wir mausetot.
Soweit mein Wissensstand. Ich lasse mich aber gern von den Experten korrigieren.

Geändert von tivolino (08.12.2016 um 08:44 Uhr)
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B. Trüger (08.12.2016)