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Alt 07.12.2016, 23:50
chris2010 chris2010 ist offline
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Der Westdeutsche Leichtathletik und Fussballverband sagt dazu:

Siehe §6 der Spielordnung des DFB.

Und da steht:

§ 6
Verein/Kapitalgesellschaft in Insolvenz
1. Die klassenhöchste Herren-Mannschaft eines Vereins, über dessen Vermögen
das Insolvenzverfahren eröffnet oder bei dem die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, gilt als Absteiger in
die nächste Spielklasse und rückt insoweit am Ende des Spieljahres an den
Schluss der Tabelle. Verfügt der Verein ausschließlich über Frauen-Mannschaften,
so gilt die klassenhöchste Frauen-Mannschaft als Absteiger.
Die Anzahl der aus sportlichen Gründen absteigenden Mannschaften vermindert
sich entsprechend.
Für Vereine und Kapitalgesellschaften der 3. Liga, Frauen-Bundesliga und
2. Frauen-Bundesliga gilt Nr. 6.
2. Die von einer solchen Mannschaft ausgetragenen oder noch auszutragenden
Spiele werden nicht gewertet.
Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
oder seine Ablehnung nach dem letzten Spieltag, aber vor Ende
des Spieljahres (30.6.), getroffen wird.
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3. Scheidet diese Mannschaft vor oder während des laufenden Spieljahres
aus dem Spielbetrieb aus, gelten die für diesen Fall vorgesehenen Bestimmungen
des für die jeweilige Spielklasse zuständigen Verbandes.
4. Wird die klassenhöchste Mannschaft vor dem ersten Pflichtspiel des neuen
Spieljahres vom Spielbetrieb zurückgezogen und für die folgende Spielzeit
nicht mehr zum Spielbetrieb gemeldet, so hat dies auf die Spielklassenzugehörigkeit
der anderen Mannschaften des Vereins keine Auswirkung.
5. Vorstehende Bestimmungen gelten für zum Spielbetrieb zugelassene Kapitalgesellschaften
entsprechend, nicht jedoch für die Vereine und Kapitalgesellschaften
der Lizenzligen.
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B. Trüger (07.12.2016)