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Alt 12.06.2013, 10:55
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Heinsberger LandEi Heinsberger LandEi ist offline
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Zitat von Anderl Beitrag anzeigen
Desweiteren frage ich mich, warum ein "vorläufiger" Jahresabschluss 2012 für ein Gericht gut genug ist, aber für eine JHV nicht????
Ich vermute, dass auch in einem vorläufigen Jahresabschluss die Verbindlichkeiten einzutragen sind, die bei der Erstellung des Abschlusses bekannt sind, sofern diese rückwirkend zum Bilanzierungszeitpunkt wirksam sind. Praktisch wie eine Rechnung aus 2012, die man jetzt in FK's Schreibtisch findet und die deshalb noch rückwirkend in die Bilanz des Vorjahres eingebucht werden muss.

Bekannt ist seit dem Gerichtstermin eine Summe ab 500.000,- Euro aufwärts, die vermutlich aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht einzutragen wäre, was wohl direkt die Pflicht zur Insolvenzanmeldung zur Folge hätte.

Ich kann somit verstehen, dass man dies nicht tun möchte um weiterhin zu versuchen, eine preiswertere Einigung zu erreichen.

Es sollte jedoch auch möglich sein, einen sechsstelligen Betrag zur Rettung des TSV durch Spenden einzusammeln, da Spenden an den TSV doch meines Wissens nach auch steuerabzugsfähig sein dürften, was potentiellen Großspendern entgegen käme. Oder irre ich mich da?
Bei den Verantwortlichen aus der Zeit sollte man sich mal mit dem Klingelbeutel vor die Haustür stellen.

Auch eine Aufteilung der Vergleichssumme auf 5 bis 10 Jahresraten sollte mit Kölmel verhandelbar sein. Es gibt zwar besseres als die Verschiebung von Schulden in die Zukunft, aber besser als eine sofortige Insolvenz wäre das allemal.

Wenn die JHV im September stattfinden soll, wäre das zwar nicht ganz satzungskonform, aber unter den gegebenen Umständen aus meiner Sicht akzeptabel.
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