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Alt 28.11.2012, 13:40
svenc
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Zitat von DerLängsteFan Beitrag anzeigen
Ist das so?

Wenn das Gericht nach eingehender Prüfung einem Planinsiolvenzverfahren zustimmt, dann einen "Zwangs"Insolventverwalter verordnet, weil es dem
Vorgeschlagenen nicht zustimmt.

Dann kann dieser wohl kaum sofort alles über den Haufen werfen und liquidieren.
wenn der Gläubigerausschuss einen Insolvenzverwalter bestimmt, ist die Zustimmung des Gerichts nur Formsache. Es gibt keinen mir bekannten Fall, wo ein Amtsgericht dem von den Gläubigern und dem insolventen Betrieb EINSTIMMIG vorgeschlagenen Insolvenzverwalter nicht zugestimmt hat.

Gruß

svenc
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