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Alt 11.01.2018, 15:37
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Zitat von AndreAC Beitrag anzeigen
Stimme ich dir ebenfalls zu, man muss das Augenmaß bewahren. Wobei gGmbHs (wie die VIA) ja auch wieder streng reglementiert sind. Der City-Fanshop und der Klömpchensklub sind in meinen Augen sinnvolle Kooperationen, besser auf jeden Fall, als beides schlicht geschlossen zu haben, oder kuriose Zweckehen mit zugrundegehenden Einkaufszentren einzugehen.

In Sachen von e.V. zu GmbH kann Alemannia dann aber vielleicht ja was lernen, die Komponenten "gewinnabwerfend" und "lukrativ" fehlten zuletzt ja irgendwie. (Außer vielleicht in grauer, längst vergangener Vorzeit, als die Dinge zumindest für die Armee der Direktoren lukrativ waren... )
Auch da stimme ich dir zu. Wenn der Teufel nicht im Detail liegen würde....

Welche Vorteile bringt die gemeinnützige GmbH gegenüber Vereinen, Stiftungen oder Genossenschaften mit?

"Dieser Gründungsboom ist auf die wesentlich unternehmerische Ausrichtung der gGmbH gegenüber dem gemeinnützigen Verein, klassischen Stiftungen oder Genossenschaften zurückzuführen. So ist beispielsweise ein Verein durch seine demokratischen Entscheidungsprozesse in der Planungssicherheit eingeschränkt. Bei der Gründung einer gGmbH hingegen können die Gesellschafter und der Geschäftsführer langfristig planen, da weitreichende Entscheidungen nicht durch aufwändige Mitgliederentscheide bestätigt werden müssen. Hinzu kommen umfangreiche Möglichkeiten des Qualitätsmanagements, Controlling und eine effizientere Gesamtorganisation.... Und nicht zuletzt ist die Haftung einer gGmbH ab ihrer Gründung grundsätzlich auf das Stammkapital beschränkt."

Wiki:

"Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist im deutschen Steuerrecht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Als Kapitalgesellschaft ist die gemeinnützige GmbH dadurch nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO Abgabenordnung von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Die Wahl der Rechtsform GmbH erfolgt häufig bei gemeinnützigen Unternehmen, die sich wirtschaftlich betätigen möchten (zum Beispiel Kindergärten oder Sozialstationen), was manchmal in der Rechtsform des eingetragenen Vereins schwierig werden kann.[1][2] Darüber hinaus ermöglicht die GmbH als Kapitalgesellschaft höhere Flexibilität als der mitgliederbasierte Verein.
Die gGmbH wird von bestimmten Steuern ganz oder teilweise befreit, sofern ihre Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen. Die Gewinne einer gGmbH müssen für den gemeinnützigen Zweck (oder die gemeinnützigen Zwecke) verwendet werden und dürfen grundsätzlich nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Eine Gewinnausschüttung ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn die Gesellschafter ihrerseits gemeinnützig sind."


ps.: damit wir uns nicht falsch verstehen, gut dass es City-Fanshop und Klömchensclub gibt. Da sollte dann aber auch die Kooperation mit ein und demselben Unternehmen langsam mal ausgeschöpft sein.
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