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Alt 07.06.2018, 12:46
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Zitat von twickenham Beitrag anzeigen
im gegenteil: alle gewählten, egal von wem vorgeschlagen, sollten sich als mitgliedervertreter verstehen.

Noch mehr. Alle Kandidaten müssen normalerweise Mitglieder sein, und werden, falls sie es noch nicht waren, durch ihre Wahl zum aktiven Mitglied.


Die Aufgaben und Funktionen, die sie mit der Annahme der Wahl z.B. in den Vorstand eines Vereins übernehmen, sind in der Satzung des jeweiligen Vereins festgelegt.


Dies ist der Maßstab und nicht unbedingt das, was sich einzelne Mitglieder wünschen oder darunter vorstellen.


Bei Mißfallen können u. müssen die Mitglieder gegebenenfalls notwendige Mehrheiten organisieren, um entweder die Besetzung der satzungsgemäßen Gremien oder gar die jeweilige Satzung selbst zu ändern.


Zum großen Teil geregelt und festgelegt im Deutschen Vereinsrecht.
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