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Alt 31.05.2013, 10:00
Kiki13 Kiki13 ist offline
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Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Kurz und allgemein: Es gibt verschiedene Tatbestände einer Insolvenzanfechtung, die mit verschiedenen Fristen vor der Insolvenzreife verbunden sind. Um Einzelheiten etwas konkreter sagen zu können müßte man erst einmal verläßlich wissen, wann genau die bis zum Schluß nicht wieder entfallene Antragspflicht zuerst verletzt wurde, wer wem welche Zahlung leistete und wie die bediente Forderung gesichert war.*

Wer dazu genug wüßte, schriebe nicht ins Internet. Das ist jetzt keine Hilfe, ich weiß. Es ist aber so. Sorry.

Nachtrag der Vollständigkeit halber zu *: Und wenn verschiedene juristische Personen (Unternehmen, hier konkret also Alemannia Aachen GmbH und Stadiongesellschaft) beteiligt sind mit jeweils verschiedenen noch nicht völlig geklärten Insolvenzsituationen, wird es nicht etwa übersichtlicher.
Genau so ist es. Es ist entscheidend, wann die tatsächliche Insolvenzreife rechtsfest festgestellt wurde.

Beispiel: Die Insolvenzreife war am 05.01.2012 gegeben. Dann wären viele, sicherlich nicht alle, Rechtsgeschäfte anfechtbar. Dies würde insbesondere die komplette Umfinanzierung betreffen, inkl. der Darlehen AM, Stadt, UFA, privater Darlehensgeber.
Im Gegenzug beträfe es natürlich auch weitestgehend alle Auszahlungen, und Darlehensrückzahlungen. So wurde Hellmich beispielsweise bei der Umfinanzierung komplett ausbezahlt. Bieterdarlehen zurück, und noch seine Restrechnung. Knapp 4 Mio...

All dieses wäre dann anfechtbar, da hier zum Nachteil der anderen Gläubiger agiert wurde.
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mise (31.05.2013)