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Alt 05.10.2011, 21:23
svenc
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Zitat von Wolfgang Beitrag anzeigen
Wenn ich das NLZ in den e.V. "überführe", zählt das auch für die GmbH. Die hat nämlich dann kein NLZ mehr und bekommt keine Lizenz bei der DFL.

Also nochmal: Egal ob Verein oder GmbH, wer die Lizenz für die Bundesliga beantragt, muss ein Nachwuchsleistungszentrum haben, mit minimum 7 Mannschaften.
Der Verein kann übrigens nebenbei so viele Mannschaften melden wie er will. Diese müssen nur eine Spielklasse unter den Teams aus dem NLZ spielen.

Einen Link habe ich gerade nicht zur Hand.
ok, aber trotzdem Danke für Deine Antwort.

Somit könnte man also nicht einmal die Ligazugehörigkeit der U23 retten...

Gruß

svenc
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