Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Verschweigenheitsverpflichtung contra Aufklärungsverpflichtung
Die Pflicht zur Verschwiegenheit wird bei Alemannia immer dann rausgeholt, wenn es gilt, dubiose Vorgänge ... unter den Tisch zu kehren ...
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Bei diesen beiden Verpflichtungen gibt es kein Contra, sondern nur welche den höheren Stellenwert hat. Gerade du weißt aus deiner Berufstätigkeit welche Pflicht dies ist, nämlich die Verschwiegenheitspflicht.
Dies mag uns nicht "in den Kram passen", ist aber so. Die Herren werden sich einem Forum ganz sicher nicht erklären, ganz bestimmt aber dem neuen Verwaltungsrat. Nur werden diesmal keine Interna nach außen dringen, denn das geschwätzige, ehemalige VR-Mitglied ist "Geschichte".