Thema: Fanszene
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Alt 07.09.2011, 09:55
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Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
Das sehe ich anders: Auszug der neuen, seit heute auf der HP veröffentlichten Stadionordnung:

"§5, Verbote

(...)

i. . mechanisch betriebene, druckluft- oder gasbetriebene Lärminstrumente, Vuvuzuelas, Trommel

4. Von den Verboten nach Absatz 1 Buchstabe i) werden die Blöcke S2-S5 und N1 nach Genehmigung durch den Verein teilweise ausgenommen."

Klartext? Wer trommeln will, der darf das nur nach Genehmigung durch den Verein in S2-S5 und in N1.

In S6 nicht mehr. Sonderrecht "Trommeln" entzogen. Mal sehen, was das wird.

klööss
Allerdings kann die GmbH natürlich auch neben der Stadionordnung Ausnahmegenehmigungen für andere Blöcke erlassen. Beispiel: Wenn Herr Reimig auf den Businessplätzen gern den Trommelstock schwingen möchte, bekommt er die sicher schnell.

Nur der Sinn einer Stadionordnung wäre dann fraglich.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden
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