Zitat:
Zitat von carlos98
Das ganze macht den Eindruck einer abgekarteten Vorgehensweise. Wenn ich den Liveblog noch einmal durchlese, dann frage ich mich WARUM hat jemand Insolvenz angemeldet? Ist doch alles super: Konten gedeckt, positive Zukunft. Nein, das hier ist ganz bewusst herbeigeführt worden um den Druck auf die ALTERNATIVLOSE Investorenlösung zu erhöhen!
Frage: kann der Insolvenzverwalter in der Insolvenz Anteile der GmbH OHNE Zustimmung des eV's verkaufen?
Auch wenn der eV im Rahmen einer JHV zustimmen muss, so ist die Insolvenz das beste Druckmittel, im VR Einstimmigkeit zu erzielen, die Zustimmung der Stadt zu bekommen (Stichwort Mietkonditionen für die nächsten Jahre), dem Finanzamt und der Stadt mit Einnahmeausfällen zu drohen bei ausbleibenden Erlass der Abgaben auf den Sanierungsgewinn, eine Mehrheit von mindestens 75,1% der Stimmen für eine Investorenlösung zu bekommen.
Nein, das ist konstruiert; schon komisch wenn die Handelnden im AR zurücktreten aber im eV im Präsidium bleiben.
|
Habe ich mich auch schon gefragt und das Zitierte gefunden - wobei ich nicht Fachmann genug bin, um zu beurteilen, ob diese Regelung auf unseren Fall anwendbar ist. Es gibt auch noch den Hinweis, dass so ein Zwangsverkauf "gesellschaftsrechtlich" zulässig sein muss. Da weiß ich nicht, ob man die Sache dann mit Hinweis auf die Mitgliederzustimmungspflicht in der e.V.-Satzung ausbremsen könnte.
"Der Insolvenzplan kann vorsehen, dass Anteilsrechte an der Schuldnerin mit Zwangswirkung gegen widersprechende
Gesellschafter teilweise oder vollständig auf Dritte (Investoren) oder andere Gesellschafter übertragen werden. Als Dritte kommen auch Gläubiger in Betracht (der sogenannte„unechte Debt*Equity*Swap“)."
https://www.buchalik-broemmekamp.de/...bst_Eckart.pdf