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Alt 23.08.2017, 19:41
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Heinsberger LandEi Heinsberger LandEi ist offline
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Zitat von Black-Postit Beitrag anzeigen
Wie zu lesen war, sollte das Konstrukt aber anders aussehen: Spende an den e.V., der dies nach Abschluss der Insolvenz per Kapitalerhöhung an die GmbH weitergibt.
Eine zweckgebunden Kaitalerhöhung (nur für den Kader) scheint mir schwerlich zu realisieren. Da gäbe es bessere Konstrukte, die aber vermutlich nicht steuerlich absetzbar wären.
Das widerspricht meinen Ausführungen ja auch nicht.
Die Spende könnte auf ein nur für diesen Zweck genutztes Sonderkonto des e.V. mit Kontovollmacht für Rambau gelangen, der dann vom e.V. mit der finanziellen Durchführung der Kapitalerhöhung beauftragt würde.
Die Bedingungen dieser Kapitalerhöhung müssten zuvor von den Beteiligten vertraglich fixiert werden.
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