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Alt 14.09.2007, 13:06
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dizoe dizoe ist offline
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Zitat:
Zitat von schorschknöpfle Beitrag anzeigen
[...]
Auf der Grundlage der vorliegenden Vorgaben und unter Einbeziehung der Planungen des Bieters soll das Bebauungsplanverfahren fortgeführt und abgeschlossen werden.
( Die Planungen der Bieter weichen von den bisherigen Vorgaben z. B. beim Parkhaus ab)

Im Zusammenhang mit den weiteren Bearbeitungen zum Bebauungsplanverfahren
( B-Planentwurf) gehören insbesondere folgende Leistungen zum Leistungsumfang des Bieters:

-Erstellung und Abstimmen der integrationsfähigen Planungen
-Erstellung der Fachgutachten für Verkehr, Schall, Licht, Grundwasser, Entwässerung usw.

Bevor es also mit dem Bebauungsplanverfahren weitergehen kann, muss der Bieter also erstmal weiterplanen und Gutachten machen lassen, womit dann das Verfahren fortgeführt wird, das dann irgendwann mal , normalerweise in Aachen nach einem Jahr, zum Baurecht führt.
Mit dem Baurecht, also einem rechtskräftigen B- Plan, wäre dann eine Genehmigung möglich, nach einem Bauantrag natürlich.
Erst dann kommt sichtbar Drive in die Sache.

[...]
Gehen wir davon aus, daß es in der Tat die von Dir angedeuteten 12 Monate bedarf, die oben aufgeführten Punkte abzuarbeiten, würde der Baubeginn also frühestens im Herbst 2008 erfolgen können.
Ich denke jedoch nicht, daß man vor bzw. während des Winters bauen wird/will?
Also daher Baubeginn im Frühjahr 2009 und Fertigstellung zum Sommer 2010.

Das wäre dann der worst case?

Ist die Bürgschaft in irgendeiner Form an den Baubeginn gebunden?
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Take 'em to Missouri, Matt
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