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Alt 21.01.2009, 13:00
Partykult Partykult ist offline
Neuling
 
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Zitat von Tante Käthe Beitrag anzeigen
Das braucht der guter Schorch nicht, weil es so ist wie er es sagt !! Aus mir sehr gut bekannten Quellen heißt es u.a., dass im etwa 30 Seiten starken Pachtvertragswerk steht, das ein vorhandener Restaurantbetrieb gewährleistet wird. Das heißt auf Deutsch: Vorhanden Ja - Neubau des Selbigen Nein !! Die Stadt als Eigentümer hat jetzt das Recht, dem Pächter zu kündigen, weil die Grundlage des Pachtvertrages gegenstandslos geworden ist.

...was aber keinefalls vor Schadensersatzzahlungen der Versicherung "schützt".......
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