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Alt 19.03.2024, 21:38
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Aix Trawurst Aix Trawurst ist offline
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Zitat von blue_lagoon Beitrag anzeigen
Welche bessere Idee könnte es denn geben, wenn es eben keinen Konsens im Diskurs gibt, auf die Begriffsbestimmungen rechtsstaatlicher Institutionen wie Verfassungsschutz und Bundeszentrale für politische Bildung zurückzugreifen?
Im Gegenteil - wenn Du deren Definitionen zurückweist, könnte man Dir zweifelhaftes Gedankengut unterstellen.

Es besteht halt immer noch der irrige Glaube, es wäre verboten "rechts" zu denken.
Nein. Das ist nicht verboten.

Verboten ist es, wenn man Gedankengut hegt und Aktivitäten plant, welche auf die Beseitigung unserer demokratischen Verfasstheit hinwirken.

Und das verneint der Verfassungsschutz (!) bei Rechtsradikalen.
Er bejaht es bei Rechtsextremen.

Das ist halt ein Unterschied.
Man muss da schon sprachlich präzise bleiben.

Du kannst rechtes/rechtsradikales Gedankengut ablehnen und politisch bekämpfen, aber Du musst es im Sinne unseres Grundgesetzes als existierend hinnehmen.
Ebenfalls darfst Du keine gesetzwidrigen Mittel anwenden, wenn Du es bekämpfen möchtest.
Und das ist ehrlich gesagt auch sehr gut so.

Das ist doch genau das Problem, was man in Deutschland gerade in der Diskussion rund um ein Verbotsverfahren der AfD hat.
Rechts, rechtsradikal oder rechtsextrem? Oder einfach nur patriotisch?
Das deckt sich aber alles leider nicht mit der begrifflichen Verwendung von Hemingway, der Stellungnahme und des dort zitierten Polizisten.
Da kannst Du jetzt gerne versuchen mir so boshaft wie Du nur willst, Zitat: "zweifelhaftes Gedankengut unterstellen", so sehr Du magst, es ändert trotz allem nichts an Hemingways Beitrag, der Stellungname der Alemannia und der Aussage des Polizisten darin. Und es ändert ebenfalls nichts an der dort angewandten und vollkommen korrekten und sinnvollen Begriffsdefinition, die mit eurem behördlichen Amtssprachenzitat leider NICHT kongruent ist.
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Andreas (19.03.2024)