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Alt 20.05.2020, 00:03
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Heinsberger LandEi Heinsberger LandEi ist offline
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Nur ein Beispiel für die Unwucht in deiner Argumentation: Du sagst, dass vom Hofe die Organisation und die Teilnahme an dem Online-Kick mit Essen ja einfach als "Ausleben privater Zockerfreuden" deklarieren könnte.
Dazu sage ich dir: Dieser angebliche Privat-Spaß ist kommerziell beworben worden; es wurden virtuelle Tickets dafür verkauft; wer zusehen wollte, musste zahlen; die beiden beteiligten Unternehmen haben sich vorher darauf verständigt, sich den Erlös zu teilen, und sie haben vorher ganz öffentlich klipp und klar gesagt, dass es bei alledem auch darum geht, am Ende ein paar Euronen für die beteiligten Firmen zu erwirtschaften.
All das würde den Leuten von der Arbeitsagentur vor jedem Arbeits- oder Sozialgericht aber sowas von dick und fett als Beleg dafür reichen zu belegen, dass die Partie vom Hofe vs. Uhlig eben kein außerdienstlicher, rein privater Zeitvertreib von zwei Spaß-Zockern war, sondern eine gewinnorientierte, dienstliche PR-Aktion der für ihre Arbeitgeber agierenden Geschäftsführer. Um aus der Kiste rsuszukommen, müsste Kurzarbeiter vom Hofe sagen: Selbstverständlich war das eine Tätigkeit innerhalb meiner zulässigen Arbeitszeit. Aber du empfiehlst leider das genaue Gegenteil.

Ich gehe mit Deinem Fazit nicht konform. Bei der Partie sind auch Fans gegen Fans angetreten. Müssen die jetzt als Beschäftigte der Alemannia angemeldet werden? Gerade dieses Beispiel - Geschäftsführer der Alemannia organisiert ein Charity-Spiel gegen seine ehemaligen Arbeitskollegen eines anderen Vereines - könnte genauso auch privat "für den guten Zweck" organisiert gewesen sein. Auch in Absprache mit den jeweiligen Vereinen, welche es bewerben.



Die Grenzen sind nicht überall klar. Trifft der Chef auf dem Flur einen Mitarbeiter und fragt, wie es ihm geht, ob seine Tante die Blinddarm-OP gut überstanden hat und wo es im Urlaub hingehen soll: Das kann ein Chef als dienstliches Gespräch der Mitarbeiterfürsorge bezeichnen. Das kann er genausogut als privates außerdienstliches Gespräch betrachten.


Telefoniert der Chef eine halbe Stunde lang mit einem lange bekannten Sponsoren, dabei geht es 10 Minuten lang um die Gesprächsinhalte Vertragsverlängerung und Konditionen, 20 Minuten lang aber spricht man über die Lage in der Welt, die Konjunktur, die Politik und die Gesundheit. Man kann das gesamte Gespräch als Maßnahme der Kundenbindung verbuchen. Man kann auch sagen, dass das allgemeine Geplänkel gar nicht für die Verlängerung nötig war und man da nur aus privatem Interesse drüber geplaudert hat.


Ich bleibe dabei, man kann das und man darf das, wenn man es will und wenn es nötig ist. Vor zwei Monaten hat vom Hofe noch öffentlich gesagt, dass der Alemannia ein Verlust von 400.000 Euro und der finanzielle Ruin drohen würden. Wenn dem so ist bzw. noch so sein sollte, dann muss man halt nach kreativen Lösungen suchen, solange diese legal und nicht unethisch sind. Die leichteste Einnahme ist noch immer die eingesparte Ausgabe, vor allem in einer Zeit, wo es kaum Einnahmemöglichkeiten gibt.


Aber wenn dem so sein sollte, dass wir aufgrund unser kostengünstigen Gehaltsstrukturen und der niedrigen Anzahl an Beschäftigten auch so nahezu unbeschadet durch die Krise gleiten, brauche ich mir ja keinen Kopf mehr drum zu machen...
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Michi Müller (20.05.2020)