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Alt 18.05.2020, 19:51
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Sorry, aber das ist so ziemlich der größte Unfug, den du je geschrieben hast. Wer un Kurzarbeit geht und sich den Gehaltsausfall ganz oder teilweise von der Arbeitsagentur erstatten lässt, der macht sich strafbar, wenn er "aus Solidarität" in Wirklichkeit genau so viel oder wegen der außergewöhnlichen Umstände sogar noch mehr arbeitet als in normalen Zeiten. Das wäre quasi Sozialbetrug seitens des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. MvH ist hier keineswegs "der Chef", sondern ein leitender Angestellter der GmbH. Wenn er als solcher auf Kurzarbeit 50 geht, dann darf er auch nur halbtags arbeiten. Wenn er mit Billigung des Arbeitgebers trotzdem Vollzeit arbeitet und der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld kassiert und an ihn weitergibt, kommen beide zu Recht in Teufels Küche.

Klares Jein ;-)


Es ist nicht verboten, sich ehrenamtlich für die Alemannia zu engagieren. Wenn also ein Arbeitnehmer, der sich in Kurzarbeit befindet, in seiner Freizeit freiwillig ehrenamtliche Tätigkeiten zu Gunsten der Alemannia übernimmt, bei denen er nicht weisungsgebunden ist, übt er keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus.


Oder wäre es Sozialbetrug, wenn ein Spieler, der sich in Kurzarbeit befindet, nun durch Waldläufe, Muskeltraining etc. genauso viel Zeit in seine sportliche Fitness investiert wie zuvor?
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