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Alt 18.05.2020, 19:34
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Aix Trawurst Aix Trawurst ist offline
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Sorry, aber das ist so ziemlich der größte Unfug, den du je geschrieben hast. Wer un Kurzarbeit geht und sich den Gehaltsausfall ganz oder teilweise von der Arbeitsagentur erstatten lässt, der macht sich strafbar, wenn er "aus Solidarität" in Wirklichkeit genau so viel oder wegen der außergewöhnlichen Umstände sogar noch mehr arbeitet als in normalen Zeiten. Das wäre quasi Sozialbetrug seitens des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. MvH ist hier keineswegs "der Chef", sondern ein leitender Angestellter der GmbH. Wenn er als solcher auf Kurzarbeit 50 geht, dann darf er auch nur halbtags arbeiten. Wenn er mit Billigung des Arbeitgebers trotzdem Vollzeit arbeitet und der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld kassiert und an ihn weitergibt, kommen beide zu Recht in Teufels Küche.
Man lernt hier immer wieder was dazu.

Aber anstatt Kurzarbeit anzumelden hätte man das auch mit Gehaltsverzichtbregeln können oder hat es so geregelt.

Fairerweise muss man aber auch zugestehen, im Gegensatz zu Spielern und anderen Angestellten, die derzeit teilweise wirklich fast nur Däumchen drehen können, hat der Geschäftsführer halt auch wirklich noch viel zu tun auf der Arbeit.
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Geändert von Aix Trawurst (18.05.2020 um 19:40 Uhr)
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