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Zitat von tivolino
Finde ich nicht. Die Mitglieder haben die Herren Schleiden und Kall in den AR der alten GmbH gewählt. Da gab es die neue GmbH noch gar nicht, und es war auch keine Rede davon, dass eine neue GmbH überhaupt geplant ist. Sie haben aus meiner Sicht deshalb kein Mandat, "einfach so" in den neuen AR übernommen zu werden, sondern müssen von den Mitgliedern neu hineingewählt werden.
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Für die neue GmbH sind den Mitgliedern noch gar keine Regelungen bekannt bezüglich der AR-Besetzung. Das wurde also offenbar durch den e.V.-Vorstand alleine bestimmt. Es gibt ja keine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung eines AR bei einer GmbH, also muss die jetzt kommunizierte Entsendung von drei Vorstandsmitgliedern in den AR schon individuell geregelt worden sein.
Es wäre kein Problem gewesen, hätte der Vorstand bei der GmbH-Gründung die Regelung getroffen, dass der AR - solange es keine Neuwahlen gab - aus den Mitgliedern des AR der alten GmbH besteht. Schließlich entspräche dies am ehesten dem Willen des Souveräns.
Die nun offenbar erfolgte - zumindest vorläufige - "Ausbootung" der von der Mitgliederversammlung gewählten Vertreter ist weder fair gegenüber den betroffenen AR-Mitgliedern, noch zeugt sie vor Respekt gegenüber dem Willen des Souverän.
Ich weiß nicht, welche Motivation der Vorstand hatte, jetzt diese Regelung so zu treffen, aber es ist alles andere als glücklich und bedarf zumindest einer Erklärung.