Zitat:
Zitat von Michi Müller
Wäre eigentlich DIE Gelegenheit mal vor den europäischen Gerichtshof zu ziehen [emoji41]
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Die Regel ist grundsätzlich schon nachvollziehbar. Es muss ja auch für die jeweiligen Ligateilnehmer kalkulierbar sein, innerhalb welchen Gebietes ihre Auswärtsspiele stattfinden.
Klar sind 7 km nach Kerkrade nicht nennenswert. Aber da gibt es noch viel mehr Details: Wer übernimmt das Polizeikommando, wenn Aachen in Kerkrade gegen Essen spielt? Gelten die Versicherungen der Spieler aus Rödinghausen auch bei Pflichtspielen im Ausland? Sind die Durchführungsbestimmungen des WFLV auch mit den rechtsstaatlichen Regeln eines benachbarten Staates vereinbar?
Ich halte es für nachvollziehbar und rechtlich vertretbar, wenn die jeweiligen Fußballverbände hier zu Zwecken der Vereinfachung das Spielgebiet auf das Inland beschränken.