Zitat:
Zitat von tivolino
Der sich jetzt andeutende Fall einer Rückführung in den e.V. ist in der geltenden Satzung überhaupt nicht vorgesehen. Es gibt keinerlei Zuständigkeits- und Kontrollregelungen für diesen nicht vorgesehenen Fall. (...)
|
Meines Erachtens sind ausschließlich Entscheidungsprozesse denkbar, die die Vereinssatzung entsprechend auch vorsieht. Der Handlungsdruck baut sich quasi von alleine auf. - Darüberhinaus gehende Entscheidung lassen entsprechende Haftungskonsequenzen vermuten.
.