Zitat:
Zitat von greeny
"Nette" Wortwahl ... Verschwiegenheitspflicht ist relativ. Verschwiegenheitspflicht ist eine Verpflichtung und kann somit nicht relativ sein. Wer sich daran nicht halten kann, sollte kein Ehrenamt ausüben.
Also darf ein Ehrenamtler, wenn er sich nicht gerecht behandelt/nicht ausreichend informiert fühlt, seine Verschwiegenheitspflicht verletzen, ist quasi von seinen Verpflichtungen entbunden? Nee, so hat der Gesetzgeber sich das ganz sicher nicht gedacht ...
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Ich bezog mich doch nicht auf gesetzliche Vorgaben, sondern auf die Realität bei Alemannia.
Wenn ein Vorsitzender eines Gremiums seine Mitglieder nicht ausreichend informiert ,( Beispiel Fröhlich als VR-Vorsitzender ) provoziert er nachträgliche Indiskretionen.
Erst recht natürlich bei nicht wiedergewählten Gremienmitgliedern.