Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
... und die Verschwiegenheitspflicht ist relativ ...
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"Nette" Wortwahl ... Verschwiegenheitspflicht ist relativ. Verschwiegenheitspflicht ist eine Verpflichtung und kann somit nicht relativ sein. Wer sich daran nicht halten kann, sollte kein Ehrenamt ausüben.
Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
... Bisher ist immer noch alles rausgekommen, weil man sich nicht einig war in der Vergangenheit.
Solange man sich in den Gremien nicht einig ist und zusammensteht , wird früher oder später alles öffentlich werden. ... Je mehr einfache Gremeinmitglieder aussen vorgehalten werden , desto grösser ist die Gefahr, dass sie im nachhinein in Oche rumquatschen.
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Also darf ein Ehrenamtler, wenn er sich nicht gerecht behandelt/nicht ausreichend informiert fühlt, seine Verschwiegenheitspflicht verletzen, ist quasi von seinen Verpflichtungen entbunden? Nee, so hat der Gesetzgeber sich das ganz sicher nicht gedacht ...