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Zitat von tivolino
Praktische Wiedergutmachung leisten
Leisten sie finanzielle Wiedergutmachtung für den im e.V. unstrittig angerichteten Schaden, wäre ich als einfaches Mitglied bereit, den Deckel drauf zu machen. Wenn sie allerdings rumzicken, soll und muss die neue Vereinsführung knallhart prüfen, ob das was unkorrekt gelaufen ist, und die Herren notfalls auch mit juristischen Schritten zur Verantwortung ziehen.
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Zitat:
Zitat von tivolino
Entlastungen können nach meinem Kenntnisstand übrigens auch individuell für jedes einzelne Gremienmitglied erfolgen - oder verweigert werden. Beispielsweise könnte die Mitgliederversammlung den neuen Vorstand mit Herrn Fröhlich an der Spitze auch dazu verpflichten, Schadenersatzansprüche gegen nicht entlastete Ex-Funktionäre - darunter der frühere VR-Vorsitzende Fröhlich - notfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Dann hätte wir die schöne Causa "Fröhlich gegen Fröhlich"...
Hier ein paar interessante Infos zur Frage der Entlastungen, entnommen der Seite vereinswelt.de. Sie wirbt übrigens mit dem schönen Motto "Vereinswelt.de - Damit Vereinsführung Freude macht!":
https://www.vereinswelt.de/vereinswi...gert-wird.html
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wirklich sehr interessant! das werde ich mir für die nächste ig jahreshauptversammlung merken.