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Alt 24.07.2017, 21:53
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Zitat von easy Beitrag anzeigen
Verstehe ich das richtig?

Der Wahlausschuss des Vereins (!) muss/kann - da er offensichtlich im Gegensatz zum Kompetenzteam Veröffentlichungen auf der Homepage (der GmbH) nicht in seinem Sinne veröffentlichen kann - sich hilfsweise hier einer lediglich eingeschränkten Leserschaft der Mitglieder mit Hinweisen für die Wahlen auf der kommenden JHV erklären?

Mir fehlen die Worte.
Und wer ist Herr über die Homepage der GmbH?
Der Insolvenzverwalter !

Daher muss der Wahlausschuss sich anderer Medien bedienen.
Das stinkt doch alles zum Himmel !

Steckt da jetzt das Kompetenzteam bzw. Interimspräsidium hinter oder ist das alles nur ein Alleingang des Insolvenzverwalters?

Wie ich neulich schon sagte: das Kompetenzteam muss jeden Eindruck von fehlender Chancengleichheit vermeiden.
Diese Chance ist vertan.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
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Kai (24.07.2017)