Zitat:
Zitat von tivolino
So finden sich in unserer Satzung bei genauem Hinsehen eine ganze Reihe verbesserungsbedüftiger Punkte. Nichts gegen die Leute, die an der derzeit gültigen Fassung mitgearbeitet haben. Ich weiß sehr wohl, dass jedes kleine Zugeständnis an die Mitgliedschaft seinerzeit hart erkämpft werden musste. (...)
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Vereinsgründungen erklären sich im allgemeinen durch den Zusammenschluss Gleichgesinnter, beispielsweise sportinteressierter Fußballanhänger. Die Mitgliedschaft jedes Einzelnen innerhalb eines eingetragenen Vereins wird durch die zentrale Aussage
„Gleicher unter Gleichen“ bestimmt.
- Wie ist zu erklären, dass ein Artikel, wie §10.7 - Kandidaten für Vereinsorgane, - heutzutage noch in dieser Form existiert?
- Wenn unterschieden wird zwischen der „Mitgliedschaft“ und anscheinend „Anderen“, wer sind diese Anderen?
- Hin und wieder finden sich in Kommentaren Hinweise auf die „Etablierten“, lässt sich historisch irgendwie zuordnen, in welchem Jahrzehnt sich welche Strukturen gebildet haben?
Vielleicht verstehe ich das Geschehen innerhalb des Klubs eines Tages doch noch.
PS:
Auszug Satzung:
§10.7 Kandidaten für Vereinsorgane nach § 9.1.2 bis 9.1.5 und ihre Mitglieder müssen zugleich Mitglied des Vereins sein. Kandidat kann ferner nur sein, wer die weiteren Voraussetzungen zur Wahl des jeweiligen Amtes erfüllt und wenn der Vorschlag mindestens 50 Tage vor der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen und von mindestens 50 nicht für dieses Amt kandidierenden Mitgliedern des Vereins unterschrieben ist. Ein Kandidat, der von einem Vereinsorgan nach § 9.1.2 bis 9.1.5 vorgeschlagen wird, benötigt keine diesbezügliche Unterschriftenliste. (...)
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