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Alt 14.07.2017, 22:50
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Aachener Alemanne Aachener Alemanne ist offline
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Zitat von Rabauke12 Beitrag anzeigen
da dieses passiert ist, als bereits das Kommissarische Präsidium bestand, stellt sich deutlich die Frage, wie viele Mitgliedervertreter können gewählt werden.
Aus meiner Sicht nur einer, da ein Rücktritt der beiden ruhenden ja nicht vom VR beschlossen werden kann. Weiterhin stellt sich die Frage, kann Fröhlich überhaupt kandidieren (für das Präsidium) da er nach der vermeintlichen Wahl ins Präsidium wieder VR ist, sein Mandat nicht mehr ruht, und ein Doppelmandat unzulässig nach Satzung ist.

Die Anwälte werden schon wissen, ob das alles so machbar ist. Ich habe da bedenken. Aus meiner Sicht ist eine Kandidatur nur möglich und kann von Wahlausschuss auch genehmigt werden, wenn er vorher eindeutig so zurück getreten ist, dass er zum Zeitpunkt seiner Wahl ins Präsidiums nicht mehr im VR ist (und somit auch nicht mehr im Kommissarischen Präsidium).

Sollte dieses nicht vorliegen, müsste aus meiner Sicht der Wahlausschuss die Kandidatur ablehnen, da Doppelmandat nicht zulässig, siehe Punkt 9.3 der Satzung.

Gruß
Rabauke
Wenn Du damit mal nicht einen oder mehrere schlafende Hunde geweckt hast....
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