Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4818  
Alt 12.04.2017, 16:47
Benutzerbild von AndreAC
AndreAC AndreAC ist offline
Veteran
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 1.583
Abgegebene Danke: 290
Erhielt 1.350 Danke für 379 Beiträge
Zitat:
Zitat von Black-Postit Beitrag anzeigen
Aus dem Gedächtnis.
Mönning ist komplett unschuldig, er wurde genötigt, die Insolvenz zügig zu beenden, bevor er beim Finanzamt das Testat zur Steuerbefreiung nach Insolvenz beantragen konnte. Danach hat es der Geschäftsführer und Aufsichtsrat verbummelt.
Hm...

Zitat:
Da die GmbH durch den Schuldenerlass rein rechnerisch Gewinne erzielt hatte, seien diese zu versteuern gewesen. Dieser „Gewinn“ hätte 47 Mio € betragen und wäre dann mit 39% zu versteuern gewesen. Da dies für die GmbH natürlich nicht möglich sei, sei es üblich, dass die Finanzämter diese Summe zunächst stunden und später erlassen.
Die Darstellung, diese Stundung sei nicht rechtzeitig beantragt worden, sei „völliger Blödsinn“. Das Finanzamt habe der Stundung zugestimmt. Die „verbindliche Auskunft“ sei aus Zeitgründen nicht eingeholt worden, sei aber auch nicht unbedingt nötig. Die aus dem Protokoll der Alemannia-Jahreshauptversammlung vorgetragene Passage dazu bezeichnete Mönning als „völlig korrekt“.
Quelle: http://www.ig-alemanniafans.de/2016/...eter-moenning/



(Tante Edit hat geschimpft. Mea culpa - gerade erst gesehen, dass das hier eigentlich der Pressethread ist. Vll. sollten wir in den Diskussionsthread umziehen.)

Geändert von AndreAC (12.04.2017 um 16:52 Uhr)
Mit Zitat antworten
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu AndreAC für den nützlichen Beitrag:
Aix-la-Chapelle (13.04.2017), Schwatz-Jelb (13.04.2017)