Zitat:
Zitat von Kohlscheiderjung
Zu Punkt 7-8- folgende
Bezüglich BFH Urteil , heißt das jetzt aufgrund der Insolvenz MUSS die Alemannia die Steuerschulden begleichen? Da sie das wahrscheinlich nicht kann , heißt es dass auch kein Insolvenzplanverfahren möglich ist mit einem Sanierungsplan?
Oder wäre dies eventuell doch möglich? Kennt sich damit jemand aus und kann darauf genauer eingehen?
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Der Insolvenzverwalter muss einen Sanierungsplan vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Alemannia sanierungsfähig und sanierungswürdig ist. Dann kann die Steuer erlassen werden.