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Alt 12.04.2017, 15:00
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von Kohlscheiderjung Beitrag anzeigen
Zu Punkt 7-8- folgende
Bezüglich BFH Urteil , heißt das jetzt aufgrund der Insolvenz MUSS die Alemannia die Steuerschulden begleichen? Da sie das wahrscheinlich nicht kann , heißt es dass auch kein Insolvenzplanverfahren möglich ist mit einem Sanierungsplan?
Oder wäre dies eventuell doch möglich? Kennt sich damit jemand aus und kann darauf genauer eingehen?
Der Insolvenzverwalter muss einen Sanierungsplan vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Alemannia sanierungsfähig und sanierungswürdig ist. Dann kann die Steuer erlassen werden.
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