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Alt 12.04.2017, 14:43
Kohlscheiderjung Kohlscheiderjung ist offline
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Zitat von carlos98 Beitrag anzeigen
Ich versuche es mal..:

1. Die im Rahmen der gegründeten Zweckgesellschaft steht vor einer Ausschüttung an die Gläubiger
2. Es wurde den Gremien der Alemannia frühzeitig signalisiert, dass dieser Betrag auch an die Alemannia ausgezahlt werden könnte; das wurde von der Gesellschaft an die Alemannia herangetragen
3. AZ spricht von 500.000€
4. Die Gesellschaft ist aber "verstimmt", weil Reimig öffentlich geäußert hat, dass man im Rahmen der ersten Insolvenz es versäumt hat eine Erklärung zur Steuerbefreiung des Insolvenzgewinns vom FA einzuholen
5. Legt der aktuelle IV ein schlüssiges Konzept zur Sanierung vor, könnte die Gesellschaft doch noch positiv für eine Verwendung durch die Alemannia entscheiden, aktuell ist die Bereitschaft allerdings sehr gering
6. Mönning wirft den Gremien Versäumnisse im Beiholen der Steuerbefreiung um Planungssicherheit zu erlangen
7. Durch dieses Versäumnis ist die Alemannia vom Urteil des Gerichts betroffen
8. Hätten sich GF und Gremien darum gekümmert, wäre das Thema längst erledigt
9. Er selbst hat mehrfach darauf hingewiesen
10. Durch die neuerliche Insolvenz hat das FA nun Probleme den Sanierungserlass rückwirkend zu erlassen. Nur wenn die Gesellschaft als sanierungsfähig gilt, kann dem positiv beschieden werden
11. Es gab einen "Bittbrief" an die großen Gläubiger (AM und Stadt) bzgl der Auszahlung. Dieser Brief wurde aber nie verschickt weil überzeigendes Konzept fehlte
12. Er prangert immer noch an, dass der Verein mental nicht in der RL angekommen ist
13. Seine damalige Planung war ein Aufstieg in die 3. Liga bis 2020. Klitzpera Einstellung war eine gravierende Fehlentscheidung die den damaligen Aufstieg mit Schubert/Plaßhenrich verhindert hat.
14. Grundsätzlich steht er einem Investor bei einem guten Konzept positiv gegenüber

Zu Punkt 7-8- folgende
Bezüglich BFH Urteil , heißt das jetzt aufgrund der Insolvenz MUSS die Alemannia die Steuerschulden begleichen? Da sie das wahrscheinlich nicht kann , heißt es dass auch kein Insolvenzplanverfahren möglich ist mit einem Sanierungsplan?
Oder wäre dies eventuell doch möglich? Kennt sich damit jemand aus und kann darauf genauer eingehen?
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