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Alt 10.02.2017, 15:05
tjangoxxl tjangoxxl ist offline
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Zitat von rocker Beitrag anzeigen
Über eine Verbindlichkeit der Alemannia wird nicht mehr laut gesprochen. Es geht ja auch nur um 3 Mio. € (laut AN vom 23.6.2016).
Es handelt sich um Steuerforderungen der Stadt (Gewerbesteuer von 1,5 Mio) und dem Finanzamt (Körperschaftssteuer). Dem liegt ein "Sanierungsgewinn" zugrunde, der dadurch entstand, dass die im Rahmen der Insolvenz erlassenen Schulden zum Zweck der Sanierung das Betriebsvermögen erhöhen und zu versteuern sind. Bis 1997 waren diese Sanierungsgewinne nach § 3 Nr. 66 EStG in voller Höhe steuerfrei. Seit dem 29.10.1997 ist ein Sanierungsgewinn grundsätzlich steuerpflichtig. In dem deshalb folgenden Sanierungserlass hat das BMF veröffentlicht, dass diese Ertragssteuern unter ähnlichen Voraussetzungen wie vor 2009 als Billigkeitsregelung erlassen werden können. Es wurde darauf verwiesen, dass eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) folgen würde, da dort das Thema zur Prüfung vorgelegt wurde.
Die Stadt und das Finanzamt hatten Alemannia deshalb die Steuerzahlungen bis zum Mai 2017 gestundet. Horst Reimig war sich laut seiner Aussage gegenüber der Presse sicher, dass im Mai 2017 diese Steuern erlassen würde. Er hat deshalb noch nicht einmal diese Forderungen als Rückstellungen in der Bilanz erfaßt.
Am 8.2.2017 wurde der Beschluss des Großen Senats des BFH zum Sanierungserlass veröffentlicht. Daraus zitiert: "Dass Sanierungsgewinne der Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen sollen, hat der Gesetzgeber im Jahr 1997 ausdrücklich entschieden, indem er die bis dahin hierfür geltende gesetzliche Steuerbefreiung abschaffte. Der Finanzverwaltung ist es verwehrt, diese Gewinne aufgrund eingener Entscheidung gleichwohl von der Besteuerung zu befreien".
Auf der Grundlage des Beschlusses des Großen Senatsist davon auszugehen, dass finanzgerichtliche Klagen auf Gewährung einer Steuerbegünstigung nach diesem Sanierungserlass keinen Erfolg mehr haben werden.
Die Stadt Aachen (Gewerbesteuer) und das Finanzamt Aachen (Körperschaftssteuer) hatten gegenüber Alemannia die Steuerforderungen gestellt. Aus meiner Sicht ist zu befürchten, dass diese jetzt konkret werden. Die Folgen daraus sollten eindeutig sein.
Ich bin auf die Stellungnahme der Alemannia zu diesem Thema gespannt.
Den Erlass hatte ich noch gar nicht mitbekommen - danke dafür.

Wenn man hierzu einige Veröffentlichungen liest, soll es durchaus auch weiterhin möglich sein, diese Steuern aus Sanierungsgewinnen erlassen zu bekommen. Es muss aber eine Einzelfallentscheidung sein und darf nicht pauschal immer so angewendet werden.

Ich hoffe, dass wir bei einem entsprechenden Antrag Glück gaben , weil diese Steuerforderungen der endgültige KO wäre.

Gut, einige Gruppen können sich dann freuen, weil es tatsächlich in Richtung Landesliga geht. Der " professionelle " Fussball wäre damit in Aachen auf Sicht tot
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