Zitat:
Zitat von Viktoria.Bank
Wenn man schon mit Gesetzestexten um sich wirft, sollte man schon ein wenig darüber nachdenken, was man so raus sucht.... Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts liegt nicht vor, also ist es Unsinn, den § 11 zu zitieren..
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Bevor man so einen Spruch raushaut, sollte man versuchen, das Geschriebene zu verstehen.
Es gibt noch keine Entscheidung. Sollte sie nicht zu Klitzperas Gunsten ausgehen, dann war er gut beraten, einen neuen Job anzunehmen. Sollte sie zu seinen Gunsten ausgehen, dann war er ebenfalls gut beraten, den Job zu nehmen (siehe Kündigungsschutzgesetz).