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Alt 30.08.2016, 13:00
Aki Aki ist offline
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Kölmel-Deal

Ich habe es schon einmal erwähnt: Der Kölmel-Deal sollte meiner Meinung nach im Rahmen einer Investoren-Diskussion nach Möglichkeit aufgehoben werden. Wieso? Deshalb…

Bei dem Kölmel-Deal handelt es sich um einen ursprünglichen Vorgang aus den Jahren 1998 und 1999. Über eine eigene Gesellschaft wollte Herr Kölmel mit der Alemannia eine gemeinsame Gesellschaft gründen. Dafür hat er der Alemannia erst einmal ein Darlehen zur Verfügung gestellt. Als die Vereinsführung erkannt hat, dass dies damals wirtschaftlich nicht ausreichend war, wurde der Vorgang umdefiniert und dann im Laufe der Jahre verdrängt. Herr Kölmel klagte dann gegen die Alemannia, weil er sein Geld zurück haben wollte. Die Alemannia, die zwischenzeitlich die GmbH gegründet hatte, sah dies anders und erhielt beim Landgericht Aachen erst einmal Zustimmung. In 2014 wurde im Rahmen der Revision beim Oberlandesgericht Köln dann Herrn Kölmel zugestimmt.

Vorher wurde im September 2013 im Rahmen der Mitgliederversammlung das Thema Kölmel ausgiebig beleuchtet und diskutiert. Herr Laven stellte die Frage, ob ein Spender von EUR 2.400.000 vorhanden wäre, sonst hätte die Alemannia erhebliche Probleme. Da die zweite Alternative mit einem Insolvenzantrag des TSV untragbar war, wurde die dritte Alternative, der spätere Kölmel-Deal, forciert.

Herr Kölmel sollte damit einverstanden sein, dass er seine Forderung nicht durchsetzt, wenn das spätere Urteil zu seinen Gunsten kommen würde und er stattdessen über acht Jahre 15 % der Fernsehgelder erhält. Offensichtlich war die Verhandlungsbasis von Herrn Kölmel dann deutlich besser, denn schließlich wurde Ende 2013 der Deal unterzeichnet, aber die Laufzeit betrug dabei zwölf statt acht Jahre. Starten würde der Deal, wenn Alemannia in die dritte Liga aufsteigt und Fernsehgelder würden nur bei DFB-Pokal, zweiter Liga und Bundesliga anfallen. Wenn Alemannia also nach dem Aufstieg in die dritte Liga dort zwölf Jahre verharren würde, würde Herr Kölmel wohl leer ausgehen. Am Beispiel von Würzburg kann man aber derzeit erkennen, dass Alemannia bei einem Aufstieg in die zweite Liga etwa EUR 5.000.000 an Fernsehgelder bekommen würde, wovon 15 % EUR 750.000 wären, also fast so viel wie nun ein „Übernehmer“ derzeit fünf Jahre lang anlegen will. RB Leipzig erhält als Aufsteiger in die Bundesliga, nach zwei Jahren in der zweiten Liga, etwa EUR 20.000.000 an Fernsehgeldern in dieser Saison; 15 % davon sind EUR 3.000.000, nur mal so um die Auswirkungen darzustellen (wenngleich die Geldquellen bei Leipzig mehrere Dimensionen über den Planspielen bei der Alemannia liegen).

Dieser Kölmel-Deal ist aber eine „Dreiecksbeziehung“. Ursprünglich hatte Kölmel in der Vergangenheit die Aktionen direkt mit dem TSV. Den TSV hat Herr Kölmel auch verklagt und der TSV ist den Deal mit Kölmel eingegangen. Die Fernsehgelder stehen aber der GmbH als Vertragspartner DFB/DFL zu. Insofern muss der TSV dafür Sorge tragen, dass die GmbH auch die anteiligen Fernsehgelder an Kölmel zahlt. Wenn dies nicht passieren sollte, wird der Kölmel-Deal vermutlich aufgehoben und die Summe wird schlagartig fällig (oder andere vertragliche Gestaltung). Der TSV könnte diesen Anspruch vermutlich nicht decken und wäre insolvent. Die GmbH würde dann voraussichtlich wie ein Dominosteinchen hinterherkippen, da auch die Lizenz dann fraglich wäre.

Nach einigem Hin und Her ist anscheinend nun die Erkenntnis vorhanden, dass eigentlich die GmbH im Rahmen der Ausgliederung diese Verpflichtung übernommen haben sollte. Zivilrechtlich ist aber der TSV verpflichtet Herrn Kölmel zu bezahlen.

Protokoll der Mitgliederversammlung vom 23.06.2015:

Zitat:
Horst Reimig erläutert, dass die Vereinbarung mit Michael Kölmel aus Ende 2013 nicht zur Bildung einer Rückstellung [Anm.: beim TSV] führt, da die Alemannia Aachen GmbH Schuldnerin der in dieser Vereinbarung festgelegten Zahlung ist. Da der Aufstieg der Alemannia Aachen GmbH in die Zweite Bundesliga derzeit nicht absehbar ist, muss auch diese [Anm.: die GmbH] keine Rückstellung bilden.
Protokoll der Mitgliederversammlung vom 02.09.2013

Zitat:
Herr Dr. Terbrack erläutert auf Nachfrage den Mechanismus einer Stimmbindungsvereinbarung sowie das im GmbH-Recht bestehende Weisungsrecht der Gesellschafterversammlung. Über diesen „Hebel“ kann der Verein als Alleingesellschafter die Abtretung von Ansprüchen auf GmbH-Ebene durchsetzen.
Da steht, dass der „ALLEINGESELLSCHAFTER“ dies durchsetzen könne! Wie sieht es aber aus, wenn Alemannia tatsächlich 80 % der Anteile verkaufen sollte. Alleingesellschafter wäre der TSV schon bei einem 10 %-Verkauf nicht mehr. Wenn es so sein sollte, dass der TSV diesen Hebel dann nicht mehr hat, dann könnte sich die übernommene GmbH evtl. weigern an Kölmel die Fernsehgelder abzutreten. Dies würde den Fortbestand des TSV erheblich gefährden, wenn sich Kölmel dann erneut an den TSV wenden würde.

Wenn es tatsächlich (bereits, als der TSV noch Alleingesellschafter war) alles vertraglich sicher fixiert sein sollte, dass die GmbH tatsächlich Schuldner wurde und der TSV nicht mehr belastet werden kann, dann wird ein Übernehmer später einen erheblichen Wettbewerbs- und Liquiditätsnachteil übernehmen, wenn der Kölmel-Deal zum Tragen kommt. Dies wird er wohl bei seiner Planung und vermutlich auch bei einem Kaufpreis berücksichtigen. Gerade die zweite Liga wird die erhoffte Wertsteigerung der Anteile bringen, auf die der Übernehmer setzt und dann fehlt eine Geldquelle anteilig.

Der Kölmel-Deal kann ein Damokles-Schwert des Klömpchensklubs sein. Die rechtlichen Einschätzungen haben sich mehrfach verändert (siehe z.B. Entwicklung in den Protokollen der Mitgliederversammlungen), insofern scheint eine absolut zutreffende Würdigung schwierig. Die rechtlich perfekte Einschätzung ist ebenso wie die Prognose der wirtschaftlichen Auswirkungen des Deals anscheinend kaum realisierbar, aber dennoch eigentlich wahnsinnig wichtig. Und dabei ist die unbekannte Vertragsverlängerung mit Infront noch nicht einmal für die Zukunft gewürdigt…

Geändert von Aki (30.08.2016 um 13:52 Uhr) Grund: Tippfehler
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