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Alt 06.06.2016, 19:25
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Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Warum ?
Er hat sich doch beim Tivolineubau um Alemannia verdient gemacht!

Es ist ein üble Nachrede , dass er in Sachen Parkhaus nicht zum Alemannia - Vorteil agiert hat.

Auf die zahlreichen Mängel des Parkhauses hinzuweisen und auf Behebung zu bestehen, war seine Pflicht. Das Problem war die schlechte Ausführung durch Hellmich .
Beispiel : fehlende Entwässerung der Parkdecks !!!
Dennoch: Appel war im Aufsichtsrat ( Seit GmbH-Gründung - 12.06.2010), der die nachweislich zu utopische Finanzierung gebilligt hat. 2011 wurde er nicht in den Verwaltungsrat gewählt.

Das Präsidium hat dem Mitgliederbeschluss einer Aufarbeitungskommission nicht ausreichend entsprochen, nominiert nun aber einen Mit-Protagonisten in damaliger verantwortlicher Position.

Das hat nix mit übler Nachrede zu tun, vielmehr mit der Frage, was das Präsidium seit 2009 verpasst hat. Interessant in diesem Zusammenhang auch:Alemannia will Appel los werden ( AN, 14.03.2005)

Damals wie heute übrigens im Vorstand: Tim Hammer. Der Zwist zwischen Appel und Hammer hat damals für Unruhe gesorgt.

Ich halte Appel aus mehreren Gründen für eine fragwürdige Nominierung. Und sie wird noch für Diskussionen sorgen.

Aus der Satzung dazu:

Zitat:
16.1 Der Ehrenrat besteht aus acht Mitgliedern, die mindestens 20 Jahre in verdienstvoller Mitgliedschaft dem Verein angehört haben oder bei kürzerer Mitgliedschaft sich als aktive Sportler oder in einer verantwortungsvollen Tätigkeit für den Verein besondere Verdienste erworben haben oder Ehrenmitglieder des Vereins sind und gegebenenfalls dem Ehrenpräsidenten. Mindestens ein Mitglied soll die Befähigung zum Richteramt haben. Der Ehrenrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Er handelt nach den Vorgaben der Ehrenordnung.
16.2 Die Mitglieder des Ehrenrates werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Wahlausschusses für jeweils 4 Jahre gewählt. Der Ehrenrat bleibt im Amt bis zur Neuwahl. Die Mitglieder des Ehrenrates wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter.
16.3 Der Ehrenrat hat außer den sonstigen in dieser Satzung genannten folgende Aufgaben:
16.3.1 Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, soweit die Vorfälle vereinsbezogen sind. Das gleiche gilt bei Unstimmigkeiten zwischen Präsidium und Verwaltungsrat oder innerhalb dieser Vereinsorgane, sofern hierdurch die Führung des Vereins nachhaltig beeinflusst wird,
16.3.2 Ehrungen nach den Vorgaben der Ehrenordnung,
16.3.3 Vorschläge zur Ernennung von Ehrenmitgliedern an das Präsidium und für Ehrungen an die Mitgliederversammlung.
__________________
"Wir brauchen jetzt Ruhe im Verein!"
"Also ich habe lieber Leben im Verein!"

Geändert von I LOV IT (06.06.2016 um 19:34 Uhr)
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